Lettland
Lettland kombiniert dezentralen E-Rechnungsaustausch - E-Adresse, Peppol und kommerzielle Betreiber - mit einer verpflichtenden Datenkopie an die Steuerbehörde VID innerhalb von 5 Werktagen: öffentliche Flüsse sind bereits live, inländisches B2B folgt 2028.
Profil zuletzt geprüft: 2026-07
Auf einen Blick
Peppol-Austausch und grenzüberschreitendes B2G funktionieren heute; regulierte inländische Flüsse erfordern zusätzlich eine Datenkopie an die Steuerbehörde VID.
- Austauschmodell
- Peppol + zentrale Plattform
- B2B-Pflicht
- Pflicht für inländisches B2B ab dem 1. Januar 2028 (verschoben von 2026)
- B2G-E-Rechnung
- Pflicht für Lieferanten öffentlicher Haushaltsinstitutionen seit dem 1. Januar 2025
- Formate
- Peppol BIS Billing 3.0 (EN 16931, kein nationales CIUS)
- Peppol-Identifikationsschemata
0218Lettische einheitliche RegistrierungsnummerDas primäre Schema für lettische juristische Personen im Peppol-Netzwerk9939Lettische MehrwertsteuernummerZulässig, wo Gegenparteien sie veröffentlichen; bevorzugen Sie 0218, sofern ein Empfänger nicht nur so erreichbar ist- E-Reporting
- Strukturierte E-Rechnungsdaten müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Versand an den VID übermittelt werden - für öffentliche Flüsse seit Januar 2026 live, ab 2028 auch für B2B
- Gut zu wissen
- Peppol übernimmt den Austausch, doch bei regulierten Inlandsvorgängen muss innerhalb von fünf Werktagen zusätzlich eine strukturierte Datenkopie an die Steuerbehörde VID übermittelt werden. Recommand unterstützt heute den Peppol-Austausch und grenzüberschreitendes B2G; die VID- und E-Adress-Integration für die Inlandspflicht ab 2028 steht auf der Roadmap.
Zeitplan der Pflichten
So unterstützt Recommand Lettland
- Senden und empfangen Sie heute Peppol-BIS-Rechnungen mit lettischen Teilnehmern - einschließlich grenzüberschreitender Flüsse an lettische öffentliche Stellen, die Peppol von ausländischen Lieferanten ausdrücklich akzeptieren
- Registrieren Sie Unternehmen im Netzwerk unter der lettischen einheitlichen Registrierungsnummer (0218)
- Die integrierte Validierung stellt sicher, dass Dokumente die von Lettland angewandten EN-16931-/Peppol-BIS-Anforderungen erfüllen - ein nationales CIUS gibt es nicht
- Die VID-Datenübermittlung für regulierte inländische Vorgänge steht auf der Roadmap. Sobald sie verfügbar ist, wird sie per Plattform-Update ergänzt - ohne neues Implementierungsprojekt
Häufige Fragen
01Ist die E-Rechnung in Lettland verpflichtend?
Für Lieferanten öffentlicher Haushaltsinstitutionen ja - seit dem 1. Januar 2025. Für inländisches B2B zwischen in Lettland registrierten Unternehmen beginnt die Pflicht am 1. Januar 2028; der ursprünglich angekündigte Termin 2026 wurde durch eine Änderung des Buchhaltungsgesetzes im Juni 2025 verschoben.
02Reicht Peppol aus, um in Lettland konform zu sein?
Nicht ganz. Peppol ist ein zulässiger und wichtiger Austauschkanal, aber regulierte Flüsse erfordern zusätzlich die Übermittlung der strukturierten Rechnungsdaten an den Staatlichen Steuerdienst (VID) innerhalb von 5 Werktagen nach Versand. Diese Datenkopie ist für öffentliche Flüsse live und wird 2028 auf B2B ausgeweitet.
03Welches Format verwenden lettische E-Rechnungen?
EN-16931-konforme strukturierte Rechnungen, in der Praxis Peppol BIS Billing 3.0 für B2G- und Peppol-Routen. Lettland wendet kein nationales CIUS und keine Erweiterungen über die europäische Norm hinaus an. Eine PDF per E-Mail genügt nicht.
04Welchen Peppol-Identifikator verwenden lettische Unternehmen?
Die lettische einheitliche Registrierungsnummer unter Schema 0218 ist der primäre Identifikator. Das Mehrwertsteuernummer-Schema 9939 existiert ebenfalls, aber 0218 ist die beste Standardwahl, sofern eine Gegenpartei keinen anderen erreichbaren Identifikator veröffentlicht.
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