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Österreich

Österreich leitet alle B2G-Rechnungen des Bundes an eine einzige Peppol-Teilnehmer-ID, 9915:b - die tatsächlich empfangende Behörde wird über die Bestellreferenz in der Rechnung aufgelöst, nicht über einen eigenen Endpunkt je Behörde.

Profil zuletzt geprüft: 2026-07

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Auf einen Blick

Österreich wird heute vollständig über Peppol unterstützt: B2G-Vorgänge auf Bundesebene und der freiwillige B2B-Austausch nutzen die Standardfunktionen eines Peppol Access Points.

Austauschmodell
Peppol (Post-Audit)
B2B-Pflicht
Keine B2B-E-Rechnungspflicht - E-Rechnungen zwischen Unternehmen sind freiwillig
B2G-E-Rechnung
Pflicht für Lieferanten von Bundesbehörden seit dem 1. Januar 2014
Formate
Peppol BIS Billing 3.0 / UBL 2.1 · ebInterface 4.3–6.1 (nationaler Standard)
Peppol-Identifikationsschemata
9915
Österreichische Verwaltungs-/Organisationskennung
Alle Rechnungsempfänger des Bundes teilen sich die eine Peppol-ID 9915:b - die Zustellung wird über die Bestellreferenz in der Rechnung aufgelöst
9914
Österreichische Umsatzsteuernummer
Wird für die Parteienidentifikation und freiwillige B2B-Peppol-Registrierungen verwendet
E-Reporting
Keines. Österreich hat kein Echtzeit-Meldesystem für die Umsatzsteuer; die digitale Meldung auf EU-Ebene unter ViDA gilt ab Juli 2030 für grenzüberschreitendes B2B
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Zeitplan der Pflichten

1 Jan 2014
Strukturierte E-Rechnung wird Pflicht für Lieferanten österreichischer Bundesbehörden
Apr 2019–2020
Annahmefristen der EU-Richtlinie 2014/55/EU: zentrale öffentliche Stellen (2019), subzentrale Stellen (2020)
1 Jul 2030
Die ViDA-Anforderungen an die digitale Meldung gelten EU-weit für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen
1 Jan 2035
ViDA-Frist zur Angleichung eines etwaigen inländischen Echtzeit-Meldesystems an das EU-Modell
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So unterstützt Recommand Österreich

  • Senden Sie heute konforme Peppol-BIS-Rechnungen an österreichische Bundesstellen - Recommand ist ein zertifizierter Peppol Access Point und SMP
  • Die Routing-Besonderheit von 9915:b wird für Sie übernommen: Die integrierte Validierung prüft die Bestellreferenz (BT-13) und die Lieferantennummer (BT-29), die die Bundesplattform verlangt
  • Tauschen Sie freiwillige B2B-E-Rechnungen mit jedem an Peppol angebundenen österreichischen Unternehmen aus - keine Pflicht, keine Zugangshürde, keine nationale Plattform zu integrieren
  • Führt Österreich unter ViDA eine B2B-Pflicht ein, wird sie per Plattform-Update bereitgestellt - ohne neues Implementierungsprojekt
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Häufige Fragen

01Ist die E-Rechnung in Österreich verpflichtend?

Nur für Lieferanten von Bundesbehörden, wo die strukturierte E-Rechnung seit dem 1. Januar 2014 Pflicht ist. Eine B2B- oder B2C-E-Rechnungspflicht gibt es in Österreich heute nicht.

02Wie sende ich eine E-Rechnung an eine österreichische Bundesbehörde?

Über Peppol werden alle Empfänger des Bundes mit der einen Teilnehmer-ID 9915:b adressiert. Die Plattform e-Rechnung.gv.at ermittelt den tatsächlichen Empfänger aus der Bestellreferenz in Ihrer Rechnung - eine korrekte Bestellreferenz ist daher unerlässlich.

03Welches Rechnungsformat akzeptiert Österreich?

Über Peppol: Peppol BIS Billing 3.0 (UBL). Die Bundesplattform akzeptiert über ihre Portalkanäle auch den österreichischen ebInterface-Standard (Versionen 4.3 bis 6.1). Reine PDF-Rechnungen werden für Bundesrechnungen im Anwendungsbereich nicht akzeptiert.

04Wird Österreich eine B2B-E-Rechnungspflicht einführen?

Eine österreichische B2B-Pflicht wurde nicht angekündigt. Der ViDA-Rahmen der EU bringt ab Juli 2030 die digitale Meldung für grenzüberschreitende Umsätze, und Österreich könnte darunter inländische Regeln einführen - wer sich jetzt an Peppol anbindet, ist in beiden Fällen vorbereitet.

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