Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle belgischen Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen über das Peppol-Netzwerk zu empfangen und zu versenden. Wer dies nicht tut, muss nicht nur mit Bußgeldern rechnen, sondern auch mit betrieblichen Einschränkungen.
Rechtliche Folgen
Die belgische Steuerverwaltung sieht Verwaltungsbußgelder für nicht konforme Unternehmen vor:
- 1.500 € für den ersten Verstoß
- 3.000 € für den zweiten Verstoß
- 5.000 € ab dem dritten Verstoß
Es gibt eine dreimonatige Übergangsfrist zwischen den einzelnen Verstößen, um die Konformität herzustellen. Bestehende Bußgelder für falsche oder unvollständige Rechnungen bleiben bestehen.
Praktische Folgen
- Lieferanten können ihre Rechnungen nicht mehr auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise zustellen. Außerhalb von Peppol versendete Rechnungen werden nicht als gültige E-Rechnungen angesehen.
- Ihre eigenen Rechnungen an belgische Geschäftskunden werden rechtlich nicht mehr akzeptiert, wenn sie nicht über Peppol versendet werden. Dies kann zu Zahlungsverzögerungen, administrativen Ablehnungen oder dazu führen, dass Rechnungen in der Buchhaltungssoftware nicht empfangen werden.