Deutschland
Deutschlands B2B-Pflicht ist vollständig dezentral - keine Clearance-Plattform, kein CTC, keine Akkreditierungshürde - aber B2G-Rechnungen werden abgelehnt, wenn die Leitweg-ID (0204) nicht auch im Buyer-Reference-Feld steht.
Profil zuletzt geprüft: 2026-07
Auf einen Blick
Deutschland wird heute vollständig über Peppol unterstützt. Die B2B-Pflicht ist dezentral organisiert und kommt ohne zentrale Freigabeplattform oder Akkreditierungshürde aus.
- Austauschmodell
- Peppol (Post-Audit)
- B2B-Pflicht
- Empfang verpflichtend für alle inländischen B2B-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025; Ausstellung stufenweise 2027–2028
- B2G-E-Rechnung
- Pflicht seit 2018/2020 - XRechnung-Format mit Leitweg-ID-Routing
- Formate
- XRechnung (deutsches CIUS, verpflichtend für B2G) · ZUGFeRD / Factur-X (hybrides PDF/A-3, B2B) · UBL 2.1 / UN/CEFACT CII (EN 16931) · Peppol BIS Billing 3.0
- Peppol-Identifikationsschemata
9930Deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)Der empfohlene Standard, um deutsche Unternehmen über Peppol zu adressieren0204Leitweg-ID (öffentliche Stellen)Erforderlich für B2G - und sie muss zusätzlich in der Buyer Reference (BT-10) der Rechnung stehen, sonst lehnt das Bundesgateway sie ab- E-Reporting
- Heute keines; ein nationales Meldesystem ist aufgeschoben und dürfte sich an ViDA orientieren (2030/2035)
Zeitplan der Pflichten
So unterstützt Recommand Deutschland
- Senden und empfangen Sie heute konforme E-Rechnungen mit deutschen Unternehmen über Peppol - Deutschland kennt keine Akkreditierungshürde für Access Points
- Adressieren Sie deutsche Empfänger für B2B über die Umsatzsteuernummer (9930); Leitweg-ID-Routing (0204) plus die verpflichtende Buyer Reference für B2G werden mit abgedeckt
- Die integrierte Validierung deckt die strukturierten EN-16931-Formate ab, die Deutschland akzeptiert - Dokumente bestehen sowohl auf der Empfangs- als auch auf der Ausstellungsseite
- Wenn die Ausstellungspflichten 2027 und 2028 ausgeweitet werden, wird die Unterstützung für Deutschland per Plattform-Update bereitgestellt - ohne neues Implementierungsprojekt
Häufige Fragen
01Ist die E-Rechnung in Deutschland verpflichtend?
Teilweise, mit wachsendem Umfang. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes in Deutschland ansässige umsatzsteuerpflichtige Unternehmen strukturierte E-Rechnungen für inländisches B2B empfangen können. Die Ausstellung wird am 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € verpflichtend, am 1. Januar 2028 für alle.
02Gilt eine PDF-Rechnung in Deutschland als E-Rechnung?
Nein. Nach §14 UStG ist eine E-Rechnung ein strukturierter EN-16931-Datensatz - UBL- oder CII-XML oder das hybride ZUGFeRD/Factur-X, bei dem das eingebettete XML die Daten trägt. Eine einfache oder gescannte PDF ist nicht konform.
03Gibt es eine zentrale Plattform wie in Frankreich oder Italien?
Nein. Deutschland fährt ein dezentrales Modell: Rechnungen werden direkt zwischen den Parteien über Peppol, EDI oder andere Kanäle ausgetauscht - ohne Clearance-Plattform und heute ohne Echtzeit-Meldung an die Steuerbehörde. Jeder Peppol Access Point kann deutschen B2B-Verkehr tragen.
04Was ist die Leitweg-ID und wann brauche ich sie?
Die Leitweg-ID ist der Routing-Identifikator für deutsche öffentliche Stellen (Peppol-Schema 0204), bereitgestellt von der empfangenden Behörde. Bei B2G-Rechnungen muss sie als Peppol-Empfängeradresse verwendet und im Buyer-Reference-Feld (BT-10) wiederholt werden - Rechnungen ohne sie werden am Bundesgateway abgelehnt.
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