Luxemburg
Luxemburg leitet praktisch alles über ein einziges Peppol-Schema, 9938 - B2G läuft heute vollständig über Peppol, und eine Peppol-basierte B2B-Pflicht mit E-Reporting wird für etwa 2028–2029 erwartet.
Profil zuletzt geprüft: 2026-07
Auf einen Blick
Luxemburg wird heute vollständig über Peppol unterstützt. Das Netzwerk ist dort Standard; eine zentrale Freigabeplattform oder Zulassungshürde für Dienstleister gibt es nicht.
- Austauschmodell
- Peppol (Post-Audit)
- B2B-Pflicht
- Erwartet ca. 2028–2029; ein nationales Gesetz zu E-Rechnung und E-Reporting wird für 2026 erwartet
- B2G-E-Rechnung
- Pflicht für alle Lieferanten öffentlicher Stellen, stufenweise 2022–2023 nach Unternehmensgröße
- Formate
- Peppol BIS Billing 3.0 (EN 16931, kein nationales CIUS)
- Peppol-Identifikationsschemata
9938Luxemburgische MehrwertsteuernummerDas de facto einzige Schema für private wie öffentliche Stellen9938Eindeutiger Identifikator öffentlicher Stellen (nicht MwSt.)Behörden können eine Routing-ID mit 9938-Präfix verwenden, die keine Mehrwertsteuernummer ist- E-Reporting
- Heute keines; E-Reporting wird voraussichtlich zusammen mit der geplanten B2B-Pflicht (~2028–2029) kommen, wahrscheinlich Post-Audit statt Clearance
Zeitplan der Pflichten
So unterstützt Recommand Luxemburg
- Senden und empfangen Sie heute konforme Peppol-BIS-Rechnungen - Recommand ist ein zertifizierter Peppol Access Point und SMP, und Luxemburg stellt keine Akkreditierungshürde für Dienstleister auf
- Erreichen Sie luxemburgische öffentliche Stellen über Peppol unter Schema 9938, einschließlich der eindeutigen Nicht-MwSt.-Identifikatoren, die manche Behörden verwenden
- Die integrierte Validierung deckt EN 16931 und Peppol BIS Billing 3.0 ab - Luxemburg fügt kein nationales CIUS hinzu
- Die für etwa 2028–2029 geplante B2B-Pflicht wird voraussichtlich dasselbe Peppol-Netzwerk nutzen. Bereits angebundene Kunden sind dann sofort vorbereitet
Häufige Fragen
01Ist die E-Rechnung in Luxemburg verpflichtend?
Für B2G ja: Alle Lieferanten - luxemburgische wie ausländische -, die luxemburgische öffentliche Stellen im Rahmen öffentlicher Aufträge fakturieren, müssen strukturierte EN-16931-E-Rechnungen senden, vollständig in Kraft seit dem 18. März 2023. B2B und B2C bleiben heute freiwillig.
02Wann wird die B2B-E-Rechnung in Luxemburg verpflichtend?
Ein nationales Gesetz zu B2B-E-Rechnung und E-Reporting wird voraussichtlich 2026 verabschiedet, mit einem inländischen Start um 2028–2029 - vor der EU-ViDA-Frist. Das Modell wird voraussichtlich Peppol-basiert und Post-Audit sein, aber ein Gesetzentwurf ist noch nicht öffentlich.
03Welches Format verwenden luxemburgische E-Rechnungen?
Peppol BIS Billing 3.0 konform zu EN 16931, über das Peppol-Netzwerk. Luxemburg übernimmt das Basis-Peppol-CIUS ohne nationale Variante - ein leichterer Ansatz als in den Niederlanden oder Deutschland. Unstrukturierte PDFs genügen für B2G-Flüsse nicht.
04Welchen Peppol-Identifikator verwenden luxemburgische Einrichtungen?
Schema 9938, basierend auf der luxemburgischen Mehrwertsteuernummer, für praktisch alles. Öffentliche Stellen können zusätzlich einen eindeutigen Identifikator mit 9938-Präfix verwenden, der keine Mehrwertsteuernummer ist - die Unterstützung beider Varianten ist daher wichtig, wenn Sie Behördenempfänger adressieren.
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