Österreich
Österreich leitet alle B2G-Rechnungen des Bundes an eine einzige Peppol-Teilnehmer-ID, 9915:b - die tatsächlich empfangende Behörde wird über die Bestellreferenz in der Rechnung aufgelöst, nicht über einen eigenen Endpunkt je Behörde.
Profil zuletzt geprüft: 2026-07
Auf einen Blick
Österreich wird heute vollständig über Peppol unterstützt: B2G-Vorgänge auf Bundesebene und der freiwillige B2B-Austausch nutzen die Standardfunktionen eines Peppol Access Points.
- Austauschmodell
- Peppol (Post-Audit)
- B2B-Pflicht
- Keine B2B-E-Rechnungspflicht - E-Rechnungen zwischen Unternehmen sind freiwillig
- B2G-E-Rechnung
- Pflicht für Lieferanten von Bundesbehörden seit dem 1. Januar 2014
- Formate
- Peppol BIS Billing 3.0 / UBL 2.1 · ebInterface 4.3–6.1 (nationaler Standard)
- Peppol-Identifikationsschemata
9915Österreichische Verwaltungs-/OrganisationskennungAlle Rechnungsempfänger des Bundes teilen sich die eine Peppol-ID 9915:b - die Zustellung wird über die Bestellreferenz in der Rechnung aufgelöst9914Österreichische UmsatzsteuernummerWird für die Parteienidentifikation und freiwillige B2B-Peppol-Registrierungen verwendet- E-Reporting
- Keines. Österreich hat kein Echtzeit-Meldesystem für die Umsatzsteuer; die digitale Meldung auf EU-Ebene unter ViDA gilt ab Juli 2030 für grenzüberschreitendes B2B
Zeitplan der Pflichten
So unterstützt Recommand Österreich
- Senden Sie heute konforme Peppol-BIS-Rechnungen an österreichische Bundesstellen - Recommand ist ein zertifizierter Peppol Access Point und SMP
- Die Routing-Besonderheit von 9915:b wird für Sie übernommen: Die integrierte Validierung prüft die Bestellreferenz (BT-13) und die Lieferantennummer (BT-29), die die Bundesplattform verlangt
- Tauschen Sie freiwillige B2B-E-Rechnungen mit jedem an Peppol angebundenen österreichischen Unternehmen aus - keine Pflicht, keine Zugangshürde, keine nationale Plattform zu integrieren
- Führt Österreich unter ViDA eine B2B-Pflicht ein, wird sie per Plattform-Update bereitgestellt - ohne neues Implementierungsprojekt
Häufige Fragen
01Ist die E-Rechnung in Österreich verpflichtend?
Nur für Lieferanten von Bundesbehörden, wo die strukturierte E-Rechnung seit dem 1. Januar 2014 Pflicht ist. Eine B2B- oder B2C-E-Rechnungspflicht gibt es in Österreich heute nicht.
02Wie sende ich eine E-Rechnung an eine österreichische Bundesbehörde?
Über Peppol werden alle Empfänger des Bundes mit der einen Teilnehmer-ID 9915:b adressiert. Die Plattform e-Rechnung.gv.at ermittelt den tatsächlichen Empfänger aus der Bestellreferenz in Ihrer Rechnung - eine korrekte Bestellreferenz ist daher unerlässlich.
03Welches Rechnungsformat akzeptiert Österreich?
Über Peppol: Peppol BIS Billing 3.0 (UBL). Die Bundesplattform akzeptiert über ihre Portalkanäle auch den österreichischen ebInterface-Standard (Versionen 4.3 bis 6.1). Reine PDF-Rechnungen werden für Bundesrechnungen im Anwendungsbereich nicht akzeptiert.
04Wird Österreich eine B2B-E-Rechnungspflicht einführen?
Eine österreichische B2B-Pflicht wurde nicht angekündigt. Der ViDA-Rahmen der EU bringt ab Juli 2030 die digitale Meldung für grenzüberschreitende Umsätze, und Österreich könnte darunter inländische Regeln einführen - wer sich jetzt an Peppol anbindet, ist in beiden Fällen vorbereitet.
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