Ungarn
Ungarn schreibt keine E-Rechnung vor, sondern die Echtzeitmeldung von Rechnungsdaten an die Steuerbehörde NAV. Der Austausch über Peppol bleibt freiwillig.
Profil zuletzt geprüft: 2026-07
Auf einen Blick
Der Peppol-Austausch funktioniert heute ohne Akkreditierungshürde. Für die zentrale ungarische Pflicht - die Echtzeitmeldung von Rechnungsdaten an die NAV - ist jedoch ein nationaler Konnektor erforderlich.
- Austauschmodell
- Gemischt
- B2B-Pflicht
- Keine B2B-E-Rechnungspflicht; ein Konzept für eine breitere Pflicht ging Ende 2025 in die öffentliche Konsultation
- B2G-E-Rechnung
- Öffentliche Stellen müssen seit November 2019 EN-16931-E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können; Lieferanten sind nicht verpflichtet, sie zu senden
- Formate
- NAV XML v3.0 (RTIR-Meldung; kann optional selbst als E-Rechnung dienen) · EN 16931 (B2G-Annahme, kein nationales CIUS) · Peppol BIS Billing 3.0 (freiwilliger Austausch)
- Peppol-Identifikationsschemata
9910Ungarische Mehrwertsteuernummer (HU + 8 Ziffern)Das einzige ungarnspezifische Peppol-Schema - verwenden Sie es, um ungarische Teilnehmer zu adressieren- E-Reporting
- Verpflichtende Echtzeitmeldung von Rechnungsdaten (RTIR) an die NAV für mehrwertsteuerlich registrierte Steuerpflichtige - seit 2018 aktiv, ab Januar 2021 auf alle Transaktionsarten ausgeweitet, pro Transaktion innerhalb von 24 Stunden gemeldet
- Gut zu wissen
- Die zentrale ungarische Pflicht ist die RTIR-Echtzeitmeldung an die NAV, die Peppol allein nicht erfüllt. Recommand deckt heute den freiwilligen Peppol-Austausch ab; für vollständige lokale Compliance ist ein NAV-Online-Invoice-Konnektor erforderlich.
Zeitplan der Pflichten
So unterstützt Recommand Ungarn
- Tauschen Sie heute strukturierte Rechnungen mit ungarischen Handelspartnern über Peppol aus - für Access Points gilt keine ungarische Akkreditierungshürde
- Adressieren Sie ungarische Teilnehmer über ihre Mehrwertsteuernummer unter Schema 9910, dem einzigen Peppol-Identifikationsschema des Landes
- Die RTIR-Meldung an die NAV ist ein separater Steuerkanal, den Peppol nicht abdeckt - ein NAV-Online-Invoice-Konnektor steht auf der Roadmap und gehört nicht zur heutigen Abdeckung
- Entsteht aus der ungarischen Konsultation eine breitere E-Rechnungspflicht, wird die Unterstützung per Plattform-Update bereitgestellt - ohne neues Implementierungsprojekt
Häufige Fragen
01Ist die E-Rechnung in Ungarn verpflichtend?
Es gilt keine allgemeine B2B- oder B2C-E-Rechnungspflicht. Verpflichtend ist die Echtzeitmeldung von Rechnungsdaten (RTIR): Mehrwertsteuerlich registrierte Steuerpflichtige müssen Rechnungsdaten pro Transaktion innerhalb von 24 Stunden an die Steuerbehörde NAV melden. Eine enge Sektorpflicht verlangt zudem seit Juli 2025 von Strom- und Gasversorgern, Nicht-Haushaltskunden E-Rechnungen auszustellen.
02Erfüllt der Rechnungsversand über Peppol die ungarischen Vorschriften?
Nicht allein. Peppol ist in Ungarn ein freiwilliger Austauschkanal; die gesetzliche Pflicht besteht darin, Rechnungsdaten im XML-Format der NAV zu melden. Sie können strukturierte Rechnungen über Peppol austauschen und müssen das Online-Invoice-System der NAV dennoch separat beliefern.
03Welchen Peppol-Identifikator verwenden ungarische Unternehmen?
Die ungarische Mehrwertsteuernummer unter Schema 9910 - das einzige ungarnspezifische Schema in der Peppol-Codeliste. Es gibt keine ungarische Peppol Authority und keine landesspezifischen Anforderungen an Serviceprovider.
04Kommt eine breitere ungarische E-Rechnungspflicht?
Möglicherweise. Im November 2025 tauchte ein Konsultationskonzept auf, das verpflichtende E-Rechnungen für die meisten B2B-Transaktionen, käuferseitige Meldungen und eine mögliche Peppol-Teilnahme vorsieht - verabschiedet wurde jedoch nichts, und ein Einführungsdatum steht nicht fest.
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